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Allgemeine Geschäftsbedingungen(Stand: Oktober 2020)

von

SPICE Medienproduktion GmbH
Ruppersdorfer Weg 23
23669 Timmendorfer Strand
Handelsregisternummer: Amtsgericht Lübeck HRB 19408 HL
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 292 061 629


1. Allgemeine Bestimmungen, Ansprechpartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Arbeitsleistungen der SPICE media production GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“ oder „AN“ genannt). Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers (im Folgenden „Auftraggeber“ oder „AU“ genannt) werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.

1.2 Die Parteien vereinbaren, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Sie informieren sich gegenseitig unverzüglich, wenn Abweichungen vom vereinbarten Vorgehen auftreten oder Zweifel an der Richtigkeit des Vorgehens der anderen Partei bestehen.

1.3 Diese Bedingungen gelten nur für Unternehmer, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Sondervermögen des öffentlichen Rechts.

1.4 Die Vertragsparteien benennen Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die für die Verwaltung der Vertragsausführung verantwortlich und befugt sind, die erforderlichen Entscheidungen zu treffen. Änderungen dieser Personen sind unverzüglich mitzuteilen.

2. Leistungszeitraum

2.1 Der Beginn der vom Auftragnehmer angegebenen Leistungsfrist setzt die Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragen voraus. Vereinbarte Fristen und Termine sind grundsätzlich annähernd und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Die Leistungsfrist wird ab dem Datum der Auftragsbestätigung bis zur Fertigstellung der Arbeiten oder Abnahme berechnet. Wird ein unverbindlicher Liefertermin überschritten, muss der Auftragnehmer nach schriftlicher Mahnung durch den Auftraggeber die vereinbarte Leistung innerhalb von 2 Wochen erbringen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftragnehmer in Verzug.

2.2 Die Erfüllung der Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede der Nichterfüllung bleibt vorbehalten. Insbesondere kann der Auftragnehmer weitere Leistungen zurückhalten, wenn der Auftraggeber Rechnungen für bereits erbrachte Teilleistungen nicht bezahlt.

2.3 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Höhere Gewalt umfasst Streiks, Aussperrungen oder unvorhersehbare, unvermeidbare Umstände wie Betriebsstörungen, die trotz angemessener Bemühungen eine rechtzeitige Leistung unmöglich machen. Der Nachweis ist vom Auftragnehmer zu erbringen. Dies gilt auch, wenn solche Hindernisse während eines Verzugs oder bei Unterauftragnehmern auftreten.
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist leisten wird. Reagiert der Auftragnehmer nicht, kann der Auftraggeber vom noch nicht erfüllten Teil zurücktreten. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich über jedes Ereignis höherer Gewalt zu informieren.

3. Mitwirkungspflicht des Kunden

3.1 Alle für die Dienstleistungen des Auftragnehmers erforderlichen Kundenartikel müssen vom Kunden auf eigene Gefahr und Kosten an den Auftragnehmer oder den im Vertrag angegebenen Abholort geliefert werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Ein Lieferschein mit einer vollständigen Artikelliste muss beigefügt werden, der insbesondere Folgendes enthält:
  • Stilcode
  • Farbcode
  • Artikelnummer
  • Artikelname
  • Farbname
  • Kategorie
  • Unterkategorie
  • Geschlecht
  • Saison
  • EAN
  • Priorität
Lieferadresse:
SPICE MEDIA PRODUCTION GmbH
Perc Straße 8.
Eingang über die Pacsirtamező u. 41–43
1036 Budapest, Ungarn

3.2 Der Auftraggeber darf für das Shooting nur Gegenstände zur Verfügung stellen, zu deren Nutzung er berechtigt ist und die frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber garantiert, dass er über die Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte an allen dem Auftragnehmer übergebenen Gegenständen und Materialien verfügt und – bei Porträts – dass die abgebildeten Personen der Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung zugestimmt haben. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer auf erstes Anfordern von Ansprüchen Dritter frei.
Das Gleiche gilt, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Bearbeitung von Fotos Dritter beauftragt.

3.3 Der Auftragnehmer haftet für Schäden oder Verluste an bereitgestellten Gegenständen nur gemäß Abschnitt 8. Der Kunde muss bei Bedarf eine Versicherung für die Gegenstände abschließen.

3.4 Der Kunde hat die Gegenstände rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Nach dem Shooting sind die Gegenstände vom Kunden auf eigene Kosten und Gefahr abzuholen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Holt der Kunde die Gegenstände nicht innerhalb von 8 Wochen nach Aufforderung ab, kann die SPICE media production GmbH sie auf Gefahr und Kosten des Kunden versenden.
Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur auf den Kunden über. Scheitert die Zustellung an den Kunden, kann die SPICE media production GmbH Lagergebühren berechnen oder die Lagerung auf Kosten des Kunden auslagern.

3.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Models oder anderen Personen pünktlich am vereinbarten Ort erscheinen. Bei vom Kunden verursachten Verspätungen kann der Auftragnehmer zusätzliche Zeit oder Wartezeiten in Rechnung stellen. Die Reisekosten der vom Kunden bereitgestellten Models oder anderen Personen gehen zu Lasten des Kunden.
Sofern kein anderer Ort angegeben ist:

Aufnahmeort:
SPICE MEDIA PRODUCTION GmbH
Perc Straße 8.
Eingang über die Pacsirtamező u. 41–43
1036 Budapest, Ungarn

4. Entschädigung
4.1 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen enthalten und wird separat ausgewiesen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Zahlungsverzug.

4.2 Reise-, Unterbringungs- und Spesen sowie alle notwendigen Nebenkosten – einschließlich der während der Vertragsausführung anfallenden Kosten Dritter – sind nicht in der vereinbarten Vergütung enthalten und müssen separat erstattet werden. Die Reisekosten werden, sofern nicht anders vereinbart, wie folgt berechnet:
Bahnfahrkarten 2. Klasse und Flüge Economy Class (gegen Vorlage der Quittung), Autofahrten mit 0,50 EUR pro km.

4.3 Wenn für eine Dienstleistung des Auftragnehmers, für die der Auftraggeber vernünftigerweise eine Vergütung erwarten kann, kein Honorar vereinbart wurde, hat der Auftraggeber das übliche Honorar zu zahlen. Im Zweifelsfall gelten die Standardtarife des Auftragnehmers.

4.4 Der Auftraggeber kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind. Gegenforderungen aus demselben Vertrag sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, wenn sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

5. Nutzungsrechte, Bildbearbeitung

5.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist und vorbehaltlich der nachstehenden Ziffern 4 und 5, gewährt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein räumlich und zeitlich unbegrenztes, ausschließliches Recht, die Leistungen des Auftragnehmers für eigene Zwecke, insbesondere für Werbezwecke, zu nutzen.

5.2 Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, erhält der Kunde keine Unterlizenzrechte und darf die Arbeit des Auftragnehmers nicht weiterverkaufen oder anderweitig kommerziell verwerten.

5.3 Der Auftraggeber darf die Arbeit des Auftragnehmers nicht über die übliche Bildbearbeitung hinaus bearbeiten oder verändern. Das erneute Fotografieren, Compositing, Montagen oder Manipulationen mit mechanischen oder elektronischen Mitteln sind ausdrücklich untersagt, es sei denn, der Auftragnehmer hat dies schriftlich genehmigt.

5.4 Die Nutzungsrechte für Aufnahmen, auf denen erkennbare Personen zu sehen sind, hängen von den Buy-out-Bedingungen der beteiligten Modelagentur ab. Wenn der Kunde solches Material über den vereinbarten Umfang hinaus nutzt und Dritte Ansprüche geltend machen, muss der Kunde den Auftragnehmer auf erstes Anfordern schadlos halten.

6. Datenträger

6.1 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien oder Daten zur Verfügung zu stellen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Wenn der Kunde dies wünscht, muss dies gesondert vereinbart und vergütet werden.

6.2 Wenn Daten bereitgestellt werden, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers geändert werden.

6.3 Der Transport von Datenträgern, Dateien und Online-/Offline-Daten erfolgt auf Risiko und Kosten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer kann die Art der Übermittlung festlegen.

7. Eigenwerbung

Der Auftragnehmer darf die gelieferte Arbeit ganz oder teilweise zur Eigenwerbung auf seiner Website verwenden (http://www.spicemediaproduction.com) oder in anderen Medien verwenden und den Kunden als Referenz nennen. Dieses Recht gilt nicht, wenn ein berechtigtes entgegenstehendes Interesse geltend gemacht wird.

8. Mängelanzeige und Gewährleistung

8.1 Der Kunde muss die gelieferte Arbeit unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängel überprüfen. Etwaige Mängel sind innerhalb einer Woche nach Erhalt zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Arbeit als angenommen, es sei denn, der Mangel war bei der Überprüfung nicht erkennbar oder wurde arglistig verschwiegen.

8.2 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen gemäß Vereinbarung und nach dem Stand der Technik. Gibt der Auftraggeber keine genauen Anweisungen, bleiben künstlerische Entscheidungen im Ermessen des Auftragnehmers. Beanstandungen künstlerischer oder stilistischer Entscheidungen sind ausgeschlossen, sofern sie im Rahmen des zumutbaren Ermessens liegen.

8.3 Die Garantie gilt nicht für Mängel, die durch äußere Einflüsse oder die Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen verursacht wurden. Die Garantie erlischt, wenn der Kunde das Werk über die zulässige Bearbeitung hinaus verändert, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel damit nicht in Zusammenhang steht.

9. Haftung

9.1 Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Die gesetzliche Haftpflicht bleibt unberührt.

9.2 Bei Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer für vorhersehbare, vertragstypische Schäden, außer in den Fällen gemäß 7.1.

9.3 In allen anderen Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Auftragswert, maximal 20.000 Euro, beschränkt.

9.4 Die SPICE media production GmbH haftet nicht für produktionsbedingte Beschädigungen an Waren, wie z. B. Nadeleinstiche durch Styling, Öffnen der Verpackung oder Ähnliches.

9.5 Die ordnungsgemäße Datensicherung liegt in der Verantwortung des Kunden. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Datenwiederherstellung, es sei denn, der Kunde hat sichergestellt, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Backup-Dienstleistungen müssen separat in Auftrag gegeben werden.

9.6 Jegliche Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Vertreter und Beauftragte des Auftragnehmers.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Die gelieferten Bilder bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Begleichung aller ausstehenden Forderungen über.

11. Vertraulichkeit 11.1
Beide Parteien müssen alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen oder Geschäftsgeheimnisse auf unbestimmte Zeit vertraulich behandeln. Ausnahmen gelten für Informationen, die bereits ohne Geheimhaltungspflicht bekannt sind, öffentlich bekannte Informationen, rechtmäßig erlangte Informationen Dritter, unabhängig entwickelte Informationen oder Informationen, die von der anderen Partei schriftlich veröffentlicht wurden.

11.2 Auf Verlangen sind Dokumente wie Strategiepapiere oder Briefingunterlagen nach Vertragsende zurückzugeben oder zu löschen, es sei denn, die andere Partei hat ein berechtigtes Interesse an deren Aufbewahrung.

12. Abwerbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit und für ein Jahr danach weder direkt noch indirekt Mitarbeiter des Auftragnehmers abzuwerben oder einzustellen.

13. Änderungen an den Dienstleistungen

13.1 Wenn der Kunde nach Vertragsabschluss den Leistungsumfang ändern möchte, muss dies schriftlich mitgeteilt werden.

13.2 Nach Erhalt eines Änderungsantrags gemäß Abschnitt 16.1 prüft der Auftragnehmer, welche Auswirkungen die beantragte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Fristen hat.

Stellt der Auftragnehmer fest, dass die zu erbringenden Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur mit Verzögerung erbracht werden können, wird er den Auftraggeber hierüber informieren und darauf hinweisen, dass die Änderungsanforderung nur dann weiter geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen auf unbestimmte Zeit zurückgestellt werden.

Wenn der Auftraggeber seine Zustimmung zu dieser Verschiebung erklärt, wird der Auftragnehmer die Änderungsanforderung weiter prüfen.
Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren wird dann beendet.

13.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches erläutert der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die vereinbarten Bestimmungen. Diese Erläuterung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag zur Umsetzung des Änderungswunsches oder Informationen darüber, warum der Änderungswunsch nicht umgesetzt werden kann.

13.4 Die Vertragsparteien stimmen sich unverzüglich über den Inhalt des Vorschlags zur Umsetzung der Änderungsanforderung ab. Das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung wird als Nachtrag in den entsprechenden Teil der Vereinbarung aufgenommen.

13.5 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Fristen werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der für die Umsetzung der beantragten Änderungen erforderlichen Dauer sowie einer angemessenen Vorlaufzeit entsprechend verlängert. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber die neuen Fristen mit.

13.6 Der Auftraggeber trägt die durch die Änderungsanforderung entstehenden Kosten. Dazu gehören insbesondere die Prüfung der Änderungsanforderung, die Erstellung eines Änderungsvorschlags und etwaige Ausfallzeiten. Haben die Parteien Tagessätze vereinbart, so gelten diese; andernfalls wird die übliche Vergütung des Auftragnehmers zugrunde gelegt.

13.7 Bei Änderungswünschen, die sofort geprüft werden können und bei denen der vom Auftraggeber zu vergütende Mehraufwand voraussichtlich weniger als 5 % des Auftragswertes beträgt, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Änderungswunsch sofort umzusetzen, ohne das in den Abschnitten 14.2 bis 14.5 beschriebene Verfahren zu befolgen.
(Anmerkung: Die Verweise „14.2–14.5“ entsprechen der Nummerierung im deutschen Originaltext.)

13.8 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu ändern oder davon abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung für den Auftraggeber unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist und die Qualität der Leistung nicht beeinträchtigt wird.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mitteilungen können auch per E-Mail versandt werden.

14.2 Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. Unwirksame Klauseln werden durch wirksame Klauseln ersetzt, die dem ursprünglichen Sinn entsprechen.

14.3 Rechte und Pflichten dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers abgetreten werden. Der Auftragnehmer kann Subunternehmer beauftragen.

14.4 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.5 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bremen, wenn der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Hergestellt am
Tilda